Behandlungsvertrag

1. Zustandekommen des Vertrages

Durch die Buchung Ihres Behandlungstermins kommt zwischen Ihnen als Patient:in und der Praxis „Förde Osteopathie“ eine Geschäftsbeziehung mit Behandlungsvertrag zustande. Gemäß §630a(1) BGB „ […] wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.“ Es ist dem Behandler vorbehalten, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

2. Absagen

Terminabsagen oder -verschiebungen sind bis 48 Stunden vor Ihrem geplanten Termin möglich.
Bei Nichteinhaltung des Termins oder der o.g. Frist behalten wir uns vor, gemäß § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Höhe des zu erwartenden Verlustes in Rechnung zu stellen. Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten behalten wir uns vor, diese wie einen nicht wahrgenommen Termin zu behandeln.

3. Rechnung

Die Abrechnung erfolgt immer gemäß erbrachter Leistung (u.a. Anamnese, Tests, osteopathische Techniken sowie Dokumentation) und nicht nach aufgewendeter Zeit. Der Rechnungsbetrag muss immer im Anschluss an Ihre Behandlung vor Ort beglichen werden. Ob und in welchem Umfang Ihre Kosten übernommen werden, erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

4. Aufklärung

Sie gehen eigenverantwortlich eine osteopathische Behandlung mit folgenden Risiken ein:

  • Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Fieber,
  • Kurzfristige Symptomverschlimmerung,
  • Muskelkaterähnliche Schmerzen,
  • In seltenen Fällen kann es zu Veränderungen beim Wasserlassen/Stuhlgang und/oder des Menstruationszyklus kommen.
  • In seltenen Fällen (mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:400.000 – 1:2.000.000) kann es nach Behandlungen der Wirbelsäule bei entsprechenden Voraussetzungen oder Vorerkrankungen (z.B. Arteriosklerose) zu einer Hirnblutung, einer Schädigung des Rückenmarks oder einem Schlaganfall kommen

Über weitere mögliche Risiken beraten wir Sie individuell während der Behandlung.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Behandlungsvertrags ungültig sein oder werden, wird damit die Wirkung des Behandlungsvertrags insgesamt nicht tangiert, die ungültige Vertragsklausel ist durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

6. Einwilligung des Patienten

Hiermit bestätige ich, die Inhalte gelesen und verstanden zu haben und willige in eine osteopathische Behandlung ein.
Bei minderjährigen Patient:innen muss ein(e) Erziehungsberechtigte(r) anwesend sein und den Behandlungsvertrag unterschreiben.